Doctor of Philosophy (PhD)


Der Doktorgrad ist die höchste akademische Qualifikation, die man erlangen kann. Im angelsächsischen Hochschulsystem gilt der Titel "Doctor of Philosophy" - kurz PhD - dabei durchgängig für alle Studiengebiete.

Um diesen Titel zu erlangen muss eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit verfasst werden, auf deren Basis der PhD als Research Degree verliehen wird.

Im Allgemeinen ist man während der Arbeit zu einer Vollzeiteinschreibung an einer Universität verpflichtet. Zum Teil wird auch die Absolvierung von Kursen, der sog. Coursework Anteil, verlangt. Währenddessen wird der Fortgang der Doktorabeit durch einen zugeteilten Betreuer überwacht, der auch als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung steht. Zum Standardverfahren gehören außerdem Zwischenberichte und Präsentationen der vorläufigen Ergebnisse.

Die fertige Arbeit wird von drei unabhängigen Gutachtern, darunter mindestens ein internationaler Gutachter, überprüft. Diese müssen bestätigen, dass die Arbeit den Grad des Doktortitels verdient hat. Eine mündliche Verteidigung ist nur an manchen Universitäten ein fester Bestandteil des Verfahrens. Es besteht keine Veröffentlichungspflicht für die Dissertation.

 

Voraussetzungen für einen PhD

Um an einem PhD Programm in Australien teilnehmen zu können, ist ein Sprachnachweis nötig (IELTS: mind. 6.5, kein Testbereich unter 6.0; TOEFL: mind. 575; Note 5 oder besser im schriftlichen Test) sowie einer der folgenden akademischen Abschlüsse mit mindestens der Note gut:

  • Magister
  • Bachelor
  • Staatsexamen
  • Diplom


Anerkennung & Führung des Doktorgrades

PhD: Der australische PhD ist dem deutschen Abschlusstyp formal und materiell gleichwertig und wird anerkannt.

Mehr Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse erhalten Sie bei www.anabin.de; und unter http://www.hrk.de/de/download/dateien/HRK_Abkommen_Australien.pdf

Führung des Doktortitels in Deutschland: Der australische Doktortitel darf mit landesüblicher Abkürzung (PhD) unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den australischen PhD als Dr. mit Angabe der verleihenden Hochschule zu führen.

Der in Australien erworbene PhD darf mit Ausnahme des Personalausweises oder des Reisepasses (er gilt nicht als Namensbestandteil) überall geführt werden.


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