Studienbeihilfe für österreichische Studenten

Anspruchsvoraussetzung:

Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes als ordentlicher Student im Inland Studienbeihilfe beziehen, haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe für ein Auslandsstudium für maximal 20 Monate (Akademien maximal 12 Monate).

Umfang:

Für Australien gibt es einen Reisekostenzuschuss in Höhe von €824.

Die monatliche Auslandsbeihilfe für Studienbeihilfenbezieher beträgt €247 bzw. €385.
(Genauere Informationen erhalten Sie hier)

Ob Sie eine Studienbeitragsbefreiung erhalten, fragen Sie bitte bei Ihrer inländischen Bildungseinrichtung nach.

Antragsteller:

Wenn Sie im Inland Studienbeihilfe beziehen, dann haben Sie wahrscheinlich zusätzlich zu Ihrer monatlichen Inlandsstudienbeihilfe auch Anspruch auf Beihilfe für ein Auslandstudium. Dafür müssen Sie im Inland inskribiert sein.

Vergabevorgang:

Sie können den Antrag auf Gewährung der Beihilfe für ein Auslandstudium bis spätestens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums stellen. Folgende Punkte muss der Antrag beinhalten:

  • voraussichtliche Dauer und das Programm des Studiums
  • Bestätigung des Vorsitzenden der Studienkommission (an Universitäten) oder der Leitung der Einrichtung (an Akademien), dass das geplante Auslandsstudium gleichwertig, also anrechenbar, ist.

Antragsstellung:

  1. Beantragen Sie die Studienbeihilfe für Ihr Studium im Inland
  2. Stellen Sie den Antrag auf Beihilfe für Auslandsstudium inklusive Studienprogramm und Bestätigung des zuständigen Organs der Bildungseinrichtung über die Gleichwertigkeit des Auslandsstudiums bzw. über die Anfertigung der Diplomarbeit oder Dissertation bei Ihrer Studienbeihilfenbehörde
  3. Mit dem Bewilligungsbescheid werden die bis dahin fälligen Monatsraten angewiesen, die weitere Auszahlung erfolgt monatsweise.
  4. WICHTIG! Nach Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie unbedingt den Studienerfolgsnachweis vorlegen --> spätestens in der Antragsfrist des folgenden Semesters. Dies ist erforderlich um den Ausschluss auf Rückzahlungsverpflichtung zu gewährleisten.
    1. Der Nachweis über abgelegte Auslandsprüfungen muss durch das zuständige Organ der Bildungseinrichtung erbracht werden. Bei Diplomarbeiten oder Dissertationen ist der Nachweis durch den Betreuer zu erbringen.

      Folgende Semesterstunden müssen erbracht werden: bei einer Dauer von
      bis zu 5 Monaten: 6 Semesterstunden
      6 bis 20 Monaten: 12 SS
      11 bis 15 Monaten: 18 SS
      16 bis 20 Monaten: 24 SS

    2. Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung des Auslandsstudiums erfolgt durch eine Bestätigung der Leitung der Akademie (Anrechnungsbescheid nicht notwendig).

Sprachstipendium:

Es bestehen Sprachstipendien, sofern ein Sprachkurs im Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium besteht.

Für Sprachkurse im Inland und Ausland werden die Kosten zu 80% ersetzt, höchstens aber €363,36.
Genauere Informationen über das Verfahren, Nachweise und Ausbezahlung finden Sie bitte hier

 

TIPP: Verlängerung der Anspruchsdauer

Es besteht die Möglichkeit auf die Gewährung eines "Zusatzsemesters", d.h. eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe.

Verschiede Gründe existieren, die eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe ermöglichen, darunter auch Studien im Ausland. Für andere Gründe erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Studienbeihilfenbehörde oder hier.

Die Anspruchsdauer kann für ein Semester verlängert werden. Für Informationen über den Antrag, die Antragsfrist und die Voraussetzungen, fragen Sie bitte bei Ihrer Studienbeihilfenbehörde nach (oder erkundigen sich im Internet).

Alle Antragsformulare finden Sie hier

 

Stipendienstelle Österreich

Alle Informationen zur Studienbeihilfe für das Studium im Inland und Ausland erhalten Sie bei:

Stipendienstelle Wien
Gudrunstraße 179a
A-1100 Wien

Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.oo bis 12.oo Uhr
Mittwochs ist kein Parteienverkehr

Telefon: +43 (1) 60 173-0
Mo-Fr von 8-12 Uhr und  13-14 Uhr
Fax: +43 (1) 60 173-240
email: stip.wien[at]stbh.gv.at

Weitere Kontaktdetails für Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg finden Sie unter www.stipendium.at

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