Kategorie: Finanzierung
|
| ![]() |
Das Fernweh hat vielleicht bald ein Ende! Sie denken, Sie haben Ihren Anspruch auf Auslands-BAföG bereits durch Ihr Auslandssemester verloren? Falsch gedacht! Denn deutsche Studenten können ZWEIMAL Auslands-BAföG für ein Semester in Übersee beantragen, einmal während des Bachelorstudiums und nochmals während eines Masterstudiums. Nutzen Sie Ihre Chance!
Und so einfach geht’s! Nochmals zum auffrischen: Wenn Sie Inlandsbafög erhalten, dann zahlt Ihnen das BAföG-Amt die Auslandskrankenversicherung sowie ein Reisekostenzuschuss von 500 Euro pro Flugstrecke, und einen Auslandszuschlag von 85 Euro monatlich.
Es wird noch besser: Auch bei den Studiengebühren gibt es Unterstützung - der Staat übernimmt 4.600 Euro, was je nach Universität ein volles Semester abdeckt und nicht zurückbezahlt werden muss!
Als BAföG-Empfänger müssen Sie lediglich die Hälfte des Flugzuschusses, der Krankenversicherung und des monatlichen Auslandszuschlags im Rahmen eines Darlehens zurückzahlen.
Den Zuschuss von 4.600 Euro zu den Studiengebühren müssen Sie NICHT zurückzahlen!
Wenn Sie kein Inlands-BAföG bekommen, aber ein sogenannter Grenzfall sind, können Sie aufgrund niedrigerer Bemessungsgrundlagen für's Auslandsstudium eventuell Auslandsförderung bekommen. Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auch auf unserer Homepage unter Finanzierung.
Und für alle, die keine Chance auf Auslands-BAföG haben, besteht immer noch die Chance auf eines der zahlreichen GOstralia!-Jubiläumsstipendien.
<- Zurück zu: Aktuelles




