Professional Doctorate (Dr.)
Der Professional Doctorate konzentriert sich nicht nur auf wissenschaftliche Forschungsgebiete, sondern ist praxis- und berufsorientierter. Dieser Abschluss richtet sich an alle Interessenten, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können.
Um den Doktortitel zu erlangen, muss eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit verfasst werden. Das Themengebiet der Arbeit orientiert sich oft am beruflichen Umfeld des Studenten.
Ein Professional Doctorate dauert maximal vier Jahre. Während die Dissertation geschrieben wird, ist die Einschreibung an der jeweiligen Universität Pflicht. Zum Teil ist auch ein Coursework Anteil Bestandteil eines Professional Doctorates.
Die Dissertation wird von zwei Betreuern begleitet. Regelmäßige Treffen zwischen den Betreuern und dem Doktoranden sowie Präsentatioen auf internationalen Kongressen sind üblich. Einmal jährlich wird der Fortschritt der Dissertation mit Hilfe eines angefertigten Berichts seitens des Studenten und des Betreuers vor dem wissenschaftlichen Komitee des Fachbereichs überprüft. Die Dissertation wird von drei unabhängigen Prüfern, darunter mindestens einem internationaler Prüfer und einem Professor einer fremden Hochschule, bewertet. Diese müssen bestätigen, dass die Arbeit den Grad des Doktortitels verdient hat. Es besteht keine Veröffentlichungspflicht für die Doktorarbeit. Eine Disputation bzw. ein Rigorosum werden an den meisten australischen Universitäten nicht durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Professional Doctorate
Um an einem Professional Doctorate in Australien teilnehmen zu können, benötigt man einen Sprachnachweis (IELTS: mind. 6.5, kein Testbereich unter 6.0; TOEFL: mind. 575; Note 5 oder besser im schriftlichen Test), mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie einen der folgenden Universitätsabschlüsse mit mindestens der Note gut:
- Magister
- Bachelor
- Staatsexamen
- Diplom
Anerkennung und Führung des Doktortitels in Deutschland:
Professional Doctorate: Der ausländische Abschluss ist dem deutschen Abschlusstyp formal gleichwertig. Zur materiellen Gleichwertigkeit wird keine Aussage gemacht.
Mehr Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse erhalten Sie bei www.anabin.de.
Führung des Doktortitels: Der australische Doktortitel darf mit landesüblicher Abkürzung unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Der in Australien erworbene Dr. darf mit Ausnahme des Personalausweises und des Reisepasses überall geführt werden.




